Das Bundesgericht bringt das Snus-Verbot zu Fall

Schweizerisches Bundesgericht - Entscheid Snus-Import
Schweizerisches Bundesgericht - Entscheid Snus-Import

Etwas verbieten ohne gesetzliche Grundlagen und dies in der Schweiz – kommt vor, aber der Reihe nach. Schon vor Jahren hat der Bundesrat den Import von Snus verboten. Das Konsumieren des gröberen Kautabak und des Lutschtabak war aber über all die Jahre erlaubt und der Import also legal. Anders beim Snus, der Handel in der Schweiz war untersagt, der Import in Haushaltmengen für den privaten Gebrauch erlaubt. Daraus entstand dann die Faustregel, dass 1.2 kg Snus von einer Person legal importiert werden darf und diese Art des Snus-Import legal sei. Aber auch die mit der Prüfung von Snus auf seine Legalität beauftragten kantonalen Ämter hatten ihre liebe Mühe. “Der Unterschied zwischen manchen legalen und illegalen Snus sind nur schwer erkennbar.” meinte etwa der stv. Kantonschemiker zur Prüfung von Snus – er machte nicht einmal mehr die Unterscheidung Snus und Kautabak. Die kantonalen Experten mussten somit beim Bund nachfragen ob es sich beim getesteten Tabakprodukt um den verbotenen Snus oder um legalen Kautabak, Lutschtabak handelt.

Tabakfirma legt Beschwerde ein

Eine in Basel ansässige Firma wollte 245 kg Snus der Marke “Odens Kautabak 10 Extreme White” in die Schweiz importieren, dies war im September 2016. Der Schweizer Zoll verweigerte den Import der 42 Kartons.

Darauf legte der Importeur Beschwerde ein. Begründet wurde die Einsprache, dass dieses Snus-Importverbot ohne genügende gesetzliche Grundlage erfolgte und die Importverweigerung des Snus zudem verfassungswidrig sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde erstinstanzlich ab und das Bundesgericht als zweite Instanz gab indes dem Beschwerdeführer recht. Fazit des Bundesgerichtes: Das Verbot von Snus verstosse gegen die Verfassung.

Die Schweiz ist nach Schweden nun das zweite Land in welchem Snus legal importiert und gehandelt werden darf. Entsprechend wird der Snus nun an Kiosken und in Onlineshops angeboten werden. Das Bundesgericht wies zudem die Zollverwaltung an den Snus, dies nach mehr als zwei Jahren, nun umgehend zuzustellen. Verkauft werden konnte der Snus wohl kaum mehr.

Der Ausserrhoder Rechtsanwalt und Ständerat Andrea Caroni, der das klagende Unternehmen als Rechtsanwalt vor Gericht vertrat, sieht das Urteil als einen Überraschungserfolg und für staatspolitisch hochbrisant. Das Parlament hatte ohnehin den Weg für eine Legalisierung geebnet und der Bundesrat ist nun im Rahmen der Tabakgesetzgebung am Zuge. Ein neuerliches Verbot von Snus ist aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich.

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